Die neue Satzung der GWG

Rechtliche Anpassungen und Konkretisierungen

 Im Herbst lag sie in den Briefkästen der Genossenschaftler: die frisch gedruckte, neue Satzung. Im November 2010 schon hatten die Vertreter dieser geänderten Fassung ihre Zustimmung gegeben.

 Die Änderungen sind nicht grundsätzlicher Art. Vielmehr wurden neue gesetzliche Regelungen und kleine Anpassungen entsprechend der Pratikabilität des Regelungswerkes eingearbeitet. Die neue Satzung ersetzt die vorhergehende vollständig.

Rechtliche Änderungen sind z. B. auf neue EU-Normen, den Deutschen Corporate Governance Kodex und darauf aufbauend das Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts zur Transparenz und Publizität (TransPuG) vom 19.07.2002 zurückzuführen. Die beiden letztgenannten Regelwerke gelten zwar unmittelbar nur für börsennotierte AG, haben aber auch Auswirkung auf die Genossenschaften. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW) entwickelte eine Mustersatzung, die diese Änderungen rechtssicher aufnahm. Sie war Grundlage der neuen Satzung.

Darüber hinaus wurden Konkretisierungen, wie z. B. in § 7 Abs. 3 das Wort „insbesondere“ vor der Aufzählung der Kündigungsgründe aufgenommen. In § 8 ist ein Abs. 2 zur Klarstellung der Verfahrensweise bei Teilübertragungen eingefügt sowie ein Abs. 3 mit dem Hinweis „§ 17 Abs. 6 ist zu beachten“, da die Höchstzahl der Anteile auf 50 begrenzt ist. Gestrichen wurde im § 12 Abs. 2 der Passus „insbesondere im Insolvenzverfahren des Mitgliedes“, da dieser bei natürlichen Personen ins Leere laufen würde.

Weitere Änderungen betreffen insbesondere die § 21, § 22, § 24, § 30, § 31 (alt § 30), § 34 (alt § 33), § 35 (alt § 34) und § 36 Abs. 2 b (alt § 35 Abs. 2 c).

Wer zum Hintergrund der Änderungen nähere Erläuterungen wünscht, kann sich gern an die Mitarbeiter der GWG wenden.