Elektronische Verbrauchserfassung
Im Spreewald zu Hause, Ausgabe März 2011, NetPR
Zur genaueren Abrechnung der verbrauchsbedingten Heizkosten investierte die GWG seit 2007 in den Einbau von elektronischen Heizkostenverteilern (e-HKV) im Wohnungsbestand. Diese ermöglichen eine genauere Erhebung der Verbrauchswerte, da sie in kleineren Einheiten erfassen können. Zudem ist mit Ihnen die automatisch Messung zu einem bestimmten Stichtag, hier immer zum 30.09., möglich, was wiederum den Vergleich der Jahreswerte vereinfacht.
Für den einzelnen Mieter hatte die Umstellung zum Teil erhebliche Auswirkungen. Die einen konnten sich über geringere Kosten freuen, andere hingegen sehen sich nun mit höheren konfrontiert. Da die Formel zur Berechnung der Heizkosten unter Einbezug des Verbrauchswertes und der Wohnungsgröße gleich blieb, sind die Kostenunterschiede, neben allgemeinen Preissteigerungen, Ergebnis der letztlich gerechteren Verbrauchserfassung.
Neben der genaueren Erfassung hat der Mieter aber noch einen weiteren
Nutzen. Entsprechend der zum 01. Januar 2009 in Kraft getretenen
Heizkostenverordnung kann jeder am Messgerät seine Verbrauchswerte genau
beobachten, was bei der vorher angewandten Methoden per
Verdunstungsröhrchen eher nicht gegeben. Die modernen e-HKV zeigen den
abgespeicherten alten Jahresmesswert (z.B. M 01463), den aktuellen Wert
(z.B. 00845) sowie zwei technische Prüfzahlen im regelmäßigen Wechsel in
der Anzeige an. Jeder kann nun also auch die Effekte seines veränderten
Verbrauchsverhaltens direkt ablesen.
Zusätzlich hat man die Möglichkeit zu überprüfen, ob die der
Heizkostenabrechnung zugrunde liegende Jahresverbrauchszahl mit der vom
Gerät angezeigten übereinstimmt oder es hier zu einem Fehler kam.
Entsprechend
kann man sich dann direkt an das mit der Heizkostenabrechnung
beauftragte Unternehmen wenden oder die GWG darüber informieren.
