Winterdienst – Bitte beachten Sie:
Das Beräumen der Wege von Schnee und Eis ist im Rahmen der Hausordnung täglich vorgesehen. Bitte berücksichtigen Sie dies ggf. bei Verträgen, welche Sie hierfür mit Dienstleistern abgeschlossen haben. Oftmals ist nur eine Reinigung 1× pro Woche vereinbart. Im Winter bedarf es daher hier einer gesonderten Regelung.
