Das Genossenschaftsprinzip.

Ein Erfolgsmodell seit über 150 Jahren.

Wohnen in der Genossenschaft

Genossenschaften haben eine lange Tradition. Bereits vor über 150 Jahren schlossen sich Menschen zusammen, um mit gemeinsamen Mitteln ein wirtschaftliches Projekt zu realisieren. Es ist eine gemeinschaftliche Form der Selbsthilfe. 2016 nahm die UNESCO die Genossenschaftsidee in das Weltkulturerbe auf. "So sicher wie Eigentum, so flexbiel wie Miete." Dieser Satz fasst den Vorteil einer Genossenschaftswohnung gegenüber der eines gewöhnlichen Vermieters bereits gut zusammen. Erfahren Sie hier, was das genossenschaftliche Wohnen so besonders macht und welche Vorteile Sie als Mitglied haben.

Unsere Mitglieder sind der Mittelpunkt unserer Arbeit. Deshalb suchen wir den regelmäßigen Austausch, beraten persönlich, haben für Probleme stets ein offenes Ohr und bieten Lösungen.

Als Genossenschaft sind wir nicht auf Profit ausgerichtet, sondern wollen unseren Mitgliedern beste Wohnbedingungen bieten. Dazu gehören auch Mieten, die nicht mit möglichst großem Gewinn kalkuliert sind, sondern immer angemessen und fair.

Als Mitglied unserer Genossenschaft sind Sie nicht allein, sondern mit Ihren Geschäftsanteilen einer von vielen Gesellschaftern. Damit haben Sie u. a. die Möglichkeit der aktiven Mitbestimmung und lebenslanges Wohnrecht.

Wir investieren den Großteil unserer Erlöse im Interesse unserer Mitglieder in Werterhaltung und -steigerung unseres Immobilienbestands.

Eigenbedarf? Nicht bei uns. Jedes unserer Mitglieder genießt lebenslanges Wohnrecht in den eigenen vier Wänden. Und wer irgendwann doch mal umziehen will, hat bei uns gute Chancen, auch seine nächste Wohnung zu finden.

Wir setzen uns für energieeffizientes und ressourcenschonendes Wohnen ein, indem wir klimafreundlich bauen und sanieren.

Genossenschaften heißt auch gelebte Nachbarschaft. Die fördern wir durch ein regelmäßiges und umfangreiches Angebot an Veranstaltungen, Festen und gemeinschaftlichen Erlebnissen - natürlich immer auf freiwilliger Basis.

Ihr Besuch hat Besseres verdient als die Klappcouch. Für Freunde oder Verwandte können unsere Mitglieder zweckmäßig eingerichtete und komplett ausgestattete Gästewohnungen zu günstigen Tarifen buchen.

Wir sind da, wenn unsere Mitglieder uns brauchen. Läuft im Leben mal nicht alles glatt, bieten wir individuelle Betreuung und professionelle Hilfe - egal, ob bei Mietschulden, Wohnungswechsel oder Beeinträchtigungen durch umfassende Modernisierungsmaßnahmen.

Egal, ob der Wasserhahn tropft oder mal wieder Laub geharkt werden muss: Unser Team erledigt Kleinreparaturen sowie die Pflege und Reinigung von Gemeinschaftsflächen schnell und zuverlässig.

Wir sind rund um die Uhr für Sie da. Stromausfall? Wasserrohrbruch? Kein Problem: in Notfällen können Sie uns zu jeder Tages- und Nachtzeit telefonisch erreichen.

Organe der Genossenschaft

Das WIR steht im Mittelpunkt unserer Genossenschaft. Jedes Mitglied kann sich einbringen. In unserer Satzung sind die hierfür wesentlichen Mitbestimmungsorgane festgeschrieben. Darüber hinaus unterstützen wir gerne nachbarschaftliches Engagement, welches die Gemeinschaft und zwischenmenschliche Netzwerke befördert.

Die Mitgliederversammlung

Unsere Genossenschaft ist demokratisch aufgebaut. Das heißt, jedes Mitglied hat durch ehrenamtliche Mitwirkung ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht. Die Mitgliederversammlung ist das oberste und damit ein sehr verantwortungsvolles Organ einer Genossenschaft. Sie ist die Vollversammlung aller Mitglieder. Aufgrund der Größe unserer Genossenschaft wird sie durch die Vertreterversammlung ersetzt.

Die Vertreterversammlung

Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder unserer Genossenschaft ihre Vertreter/-innen, die ihre Interessen gegenüber der Genossenschaft vertreten. Diese gewählten Vertreter treffen sich mindestens ein Mal im Jahr, um sich vom Vorstand und vom Aufsichtsrat über den Verlauf des vergangenen Geschäftsjahres und die aktuellen Planungen informieren zu lassen. Außerdem entscheiden sie über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats und stimmen über besondere Anliegen und Projekte der Genossenschaft ab. Des Weiteren wählen sie die Mitglieder des Aufsichtsrates.

Der Aufsichtsrat

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Jedes Mitglied, welches das 18. Lebensjahr abgeschlossen und das 65. noch nicht vollendet hat, kann durch unsere Vertreterversammlung als eines von mindestens drei ehrenamtlichen Aufsichtsmitgliedern gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, den Vorstand bei der Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu kontrollieren. Dazu treten sie zu gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand zusammen, um sich über wichtige Angelegenheiten der Genossenschaft auszutauschen. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre.

Der Vorstand

Vom Aufsichtsrat für fünf Jahre bestellt, leiten unsere beiden hauptamtlichen Vorstände das Tagesgeschäft unserer Genossenschaft. Daneben vertreten sie die GWG beispielsweise bei Verbänden, Kommunalverwaltungen oder öffentlichen Veranstaltungen. Ob Unternehmenssteuerung, Betriebsorganisation oder Vermarktung, Zukunftsplanung, Instandhaltung oder Förderung von Mitgliederaktivitäten – sie sind diejenigen, die tagtäglich Entscheidungen im Sinne der Mitglieder treffen und dem Aufsichtsrat, der Vertreterversammlung und der Öffentlichkeit dazu Rede und Antwort stehen. Selbstverständlich sind auch sie Mitglieder unserer Genossenschaft.

Genossenschaften einfach erklärt

 

Was ist eine Genossenschaft? Hier erfahren Sie mehr.

 

 

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